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Was Sie bezahlen
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Betreuungskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten 20 % der Aufwendungen (max. 4.000 EUR/Jahr) direkt von der Steuer erstattet - das entspricht einer tatsächlichen Entlastung von bis zu 4.000 EUR pro Jahr.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater oder Finanzamt beraten. Diese Angabe ist eine allgemeine Information und keine steuerliche Beratung.
Verhinderungspflege (bis 1.612 EUR/Jahr)
Wenn Sie als pflegende Angehörige verhindert sind (Urlaub, Krankheit, etc.), können Sie Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen - bis zu 1.612 EUR pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Durch den unverbrauchten Anteil der Kurzzeitpflege kann dieser Betrag auf bis zu 3.224 EUR erhöht werden. Die 24-Stunden-Kraft kann in dieser Zeit über dieses Budget finanziert werden.
Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad
Stand: 2024. Beträge können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Stand.
| Pflegegrad |
Pflegegeld
(bei Pflege durch Angehörige) |
Pflegesachleistung
(für professionelle Pflegekräfte) |
|---|---|---|
| 1 Pflegegrad 1 | 131 EUR / Monat | nicht vorgesehen |
| 2 Pflegegrad 2 | 332 EUR / Monat | 796 EUR / Monat |
| 3 Pflegegrad 3 | 573 EUR / Monat | 1,497 EUR / Monat |
| 4 Pflegegrad 4 | 765 EUR / Monat | 1,859 EUR / Monat |
| 5 Pflegegrad 5 | 990 EUR / Monat | 2,299 EUR / Monat |
Pflegesachleistungen können mit 24-Stunden-Betreuung kombiniert werden. Ihr konkreter Anspruch hängt von Ihrem individuellen Pflegebescheid ab.
Fragen zu den Kosten?
Wir rechnen gerne individuell durch, was 24-Stunden-Betreuung in Ihrer Situation kostet und welche Fördermittel Sie nutzen können.
Jetzt anrufen: 0731 790 89 667